AGB allgemeine Geschäftsbedinungen
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
(1) Alle Verträge mit der Fa. Eva Träger, in weiterer Folge evaheindl.at kommen ausschließlich zustande auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
(2) Bestimmungen, die von diesen Bedingungen abweichen, bedürfen der schriftlichen Vereinbarung bzw. der schriftlichen Bestätigung von ehffekt.com Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen.
(3) Im kaufmännischen Verkehr gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch für alle künftigen Geschäftsbedingungen, auch wenn Sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mündlich, fernmündlich oder elektronisch erteilte Aufträge nehmen wir nur unter Einbeziehung unserer jeweils geltenden AGB an.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Angebote von evaheindl.at auf deren Internetseiten stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, bei ehffekt.com Waren zu bestellen.
(2) Das verbindliche Angebot des Kunden auf Abschluss des beabsichtigten Vertrages besteht im Anklicken des Bestellbuttons. Das Angebot wird mit Zusendung einer Auftragsbestätigung angenommen. Die Auftragsbestätigung erfolgt binnen 48 Stunden durch Übermittlung einer E-Mail. Nach fruchtlosem Fristablauf gilt das Angebot als abgelehnt.
§ 3 Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist für die Inhalte der übertragenen Bilddateien allein verantwortlich. Bei allen übertragenen Arbeiten, Dateien und Bildern sowie der Archivierung von Bilddaten werden die erforderlichen Rechte des Kunden vorausgesetzt. Der Kunde garantiert insbesondere,
- dass die Vorlagen (insbesondere Bild- und Textdateien), Inhalte und Materialien, die an ehffekt.com übersendet werden, keine Urheber- bzw. Nutzungsrechte, Marken-, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter verletzen;
- dass keine illegalen gewaltverherrlichenden, volksverhetzenden, rassistischen Vorlagen, Materialien und Inhalte, Propagandamittel, Kennzeichen verfassungswidriger Parteien oder ihrer Ersatzorganisationen oder Anleitungen zu Straftaten; pornographische Vorlagen, Materialien oder Inhalte, die Gegenstand des sexuellen Missbrauchs von Kindern oder sexueller Handlungen mit Tieren und auch keine diskriminierenden Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Rasse, Geschlecht, Religion, Nationalität, Behinderung, sexueller Neigung oder Alter an ehffekt.com übersendet werden;
- dass keine Gesetze zum Schutze der Jugend oder Strafgesetze verletzt werden – dies gilt insbesondere für die gesetzlichen Regelungen der Verbreitung von Pornografie, Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung sowie für die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages.
(2) Im Falle der Verletzung derartiger Rechte stellt der Kunde ehffekt.com von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. Der Kunde wird ehffekt.com ggf. bei der Abwehr der Inanspruchnahme unterstützen. Kosten (Anwaltliche Vertretung, Gerichtsgebühren, Strafen, etc.) die hierdurch entstehen trägt der Kunde.
(3) ehffekt.com ist nicht verpflichtet Leistungen auszuführen, die einen Rechtsverstoß durch ehffekt.com zur Folge haben. ehffekt.com ist in solchen Fällen berechtigt, die Leistung zu verweigern und vom Vertrag zurückzutreten. Verstoßen Inhalte der vom Kunden versendeten Dateien gegen strafrechtliche Vorschriften, behält sich ehffekt.com vor, Strafanzeige zu erstatten.
§ 4 Bilder aus Bildkatalog
(1) Die Bilder aus dem Bildkatalog der Website werden von eva heindl zur Verfügung gestellt. Dabei gelten folgende Bildnutzungsbedingungen: Es ist untersagt die digitalen Bilder ohne Zustimmung von ehffekt.com in jeglicher Form zu verwenden, weder privat, noch kommerziell.
(2) Ohne Zustimmung von ehffekt.com dürfen die fertigen Drucke in keiner Form vervielfältigt werden. Der Weiterverkauf des fertigen Druckes ist gestattet.
§ 5 Lizenzeinräumung
Zur Ausführung des Vertrages gewährt der Kunde ehffekt.com das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die ehffekt.com zur Verfügung gestellten Bilddaten für die im Rahmen der Vertragsabwicklung zu erbringenden Leistungen zu nutzen. Dazu gehört auch die Speicherung, Vervielfältigung und Bearbeitung der Bilddaten. Das schließt ggf. auch das Recht ein, einzelne Bilder Dritten im Rahmen einer Fehlerbehebung zur Verfügung zu stellen.
§ 6 Datensicherung
Bei der Auftragserteilung wird vorausgesetzt, dass der Kunde seine Datensätze auch über den Zeitpunkt der Auslieferung der Arbeiten an ihn hinaus sichert. Ein Anspruch auf Sicherung der vom Kunden übermittelten Daten durch ehffekt.com besteht nicht.
§ 7 Preise
(1) Alle genannten Preise verstehen sich inklusive der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ohne Kosten für Verpackung und Versand.
(2) Kosten für Verpackung und Versand (Versandkosten) werden entsprechend unserer Aufstellung gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Maßgeblich sind nur die zum Zeitpunkt der Bestellung genannten Preise und Versandkosten.
§ 8 Zahlungsbedingungen
(1) Lieferungen von ehffekt.com erfolgen gegen Vorauskasse bzw. besteht eine Abholmöglichkeit mit Barzahlung. Die Bezahlung per Vorauskasse erfolgt durch die Überweisung des fälligen Betrages auf ein Konto von ehffekt.com Der Auftrag wird nicht vor Eingang des Betrages ausgeführt.
(2) Ist nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsschluss gem. § 2 dieser AGB ein Geldeingang auf dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Konto zu verzeichnen, so steht ehffekt.com das Recht zu, die Bestellung zu stornieren und vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Werden die zur Selbstabholung bestellten Produkte nicht innerhalb von 4 Wochen abgeholt, so steht ehffekt.com das Recht zu, die Bilder per Nachnahme dem Kunden zu senden. Die dabei entstehenden Kosten hat der Kunde zu tragen.
§ 9 Aufrechnungsverbot, Zurückbehaltungsrechte
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen Zahlungsansprüche von ehffekt.com aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sind unstreitig oder rechtskräftig festgestellt.
(2) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungsansprüchen von ehffekt.com Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mangelrügen – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
§ 10 Widerrufsrecht
Bestellte Ware ist nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten. Ein Widerrufsrecht besteht somit bei der Bestellung von Drucken nicht.
§ 11 Lieferbedingungen
(1) Die Lieferung erfolgt durch Versendung an die vom Kunden mitgeteilte Lieferadresse zu den auf der Website erläuterten Bedingungen.
(2) Die Lieferzeit beträgt max. 14 Tagen. Jede Lieferung steht unter dem Vorbehalt, dass ehffekt.com selbst rechtzeitig und ordnungsgemäß beliefert wird.
(3) ehffekt.com ist zu Teillieferungen berechtigt. Lieferverzug von ehffekt.com berechtigt den Besteller nicht zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, bei ehffekt.com liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
(4) Beruhen Verzögerungen der Lieferung auf Gründen, die ehffekt.com nicht zu vertreten hat (z. B. höhere Gewalt, Verschulden Dritter usw.), so wird die Frist angemessen verlängert. Der Kunde wird hiervon unverzüglich unterrichtet. Dauern die Ursachen der Verzögerung länger als vier Wochen nach Vertragsschluss an, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 12 Haftung, Gewährleistung
(1) ehffekt.com haftet mit Ausnahme der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten zurückzuführen sind. Dies gilt auch für mittelbare Folgeschäden wie insbesondere entgangenen Gewinn. Ansprüche für eine Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
(2) Bei Druckerzeugnissen sind – herstellungs- und drucktechnisch bedingt – geringfügige Abweichungen im Farbton, in den Abmessungen und im Format sowie in der Material- und Oberflächenqualität nicht vermeidbar. Derartige Abweichungen berechtigen nicht zur Mängelrüge. Ein Sachmangel liegt nicht vor, wenn die gelieferte Qualität dem technischen Standard digitaler Fotoentwicklung und -bearbeitung entspricht. Ebenso liegt ein Mangel dann nicht vor, wenn eine Qualitätseinbuße durch mangelhafte Qualität der vom Kunden übermittelten Bilddateien (z. B. "Auflösung" der Originalbilddateien) hervorgerufen wird. Eine besondere Beschaffenheit der zu liefernden Ware wird nicht vereinbart.
(3) Liegt ein Mangel an der bestellten Ware vor, ist ehffekt.com zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung verpflichtet. Kommt ehffekt.com der Nacherfüllungspflicht nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen nach oder schlagen zwei Nachbesserungsversuche fehl, steht dem Kunden das Recht des Rücktritts vom Vertrag, der Kaufpreisminderung, des Schadensersatzes und des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen zu.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Wr. Neustadt Gleiches gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, ein Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. ehffekt.com ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(2) Für die von ehffekt.com auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das österreichische Recht.
AGB`s FOTOGRAFIE:
1. Anwendbarkeit und Geltungsbereich der allgemeinen
Geschäftsbedingungen:
1.1 Der Fotograf erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der
Grundlage der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen
- im folgenden AGB genannt. Diese gelten - sofern
keine Änderung durch den Fotografen bekannt gegeben wird -
auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht
ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein, so berührt dies nicht die
Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen der unter ihrer Zugrundelegung
geschlossenen Verträge. Eine unwirksame Bestimmungen
ist durch eine wirksame, die eher ihrem Sinn und
Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.3 Angebote des Fotografen sind freibleibend, unverbindlich
und haben, wenn nicht anderes schriftlich erwähnt, eine Gültigkeit
von 30 Tagen.
1.4 Diese AGB werden dem Kunden vor Annahme des Auftrags
überstellt. Die AGB gelten als vereinbart mit der Annahme des
Angebots durch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme
des Bildmaterials zur Veröffentlichung. Sie sind somit
unwiderruflich Bestandteil der Vereinbarung.
1.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen
keine Gültigkeit, es sei denn, dass Eva Heindl – ehffekt
diese schriftlich anerkennt.
2. Urheberrechtliche Bestimmungen:
2.1 Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte des Lichtbildherstellers
(§§1, 2 Abs. 2, 73ff UrhG) stehen dem Fotografen zu.
Nutzungsbewilligungen (Veröffentlichungsrechte etc.) gelten nur
bei ausdrücklicher Vereinbarung als erteilt. Der Vertragspartner
erwirbt in diesem Fall eine einfache (nicht exklusive und nicht
ausschließende), nicht übertragbare (abtretbare) Nutzungsbewilligung
für den ausdrücklich vereinbarten Verwendungszweck
und innerhalb der vereinbarten Grenzen (Auflageziffer, zeitliche
und örtliche Beschränkung etc.); im Zweifel ist der in der Rechnung
bzw. im Lieferschein angeführte Nutzungsumfang maßgebend.
Jedenfalls erwirbt der Vertragspartner nur so viele Rechte
wie es dem offengelegten Zweck des Vertrags (erteilten Auftrages)
entspricht. Mangels anderer Vereinbarung gilt die Nutzungsbewilligung
nur für eine einmalige Veröffentlichung (in
einer Auflage), nur für das ausdrücklich bezeichnete Medium des
Auftraggebers und nicht für Werbezwecke als erteilt.
2.2 Der Vertragspartner ist bei jeder Nutzung (Vervielfältigung,
Verbreitung, Sendung etc.) verpflichtet, die Herstellerbezeichnung
(Namensnennung) bzw. den Copyrightvermerk im Sinn des
WURA (Welturheberrechtsabkommen) deutlich und gut lesbar
(sichtbar), insbesonders nicht gestürzt und in Normallettern,
unmittelbar beim Lichtbild und diesem eindeutig zuordenbar
wie folgt anzubringen: „Foto: © Eva Heindl – ehffekt“.
Jedenfalls gilt diese Bestimmung als Anbringung der Herstellerbezeichnung
im Sinn des § 74 Abs 3. UrhG. Ist das Lichtbild auf
der Vorderseite (im Bild) signiert, ersetzt die Veröffentlichung
dieser Signatur nicht den vorstehend beschriebenen Herstellervermerk.
2.3 Jede Veränderung des Lichtbildes bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Fotografen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die
Änderung nach dem, dem Fotografen bekannten Vertragszweck
erforderlich ist.
2.4 Die Nutzungsbewilligung gilt erst im Fall vollständiger Bezahlung
des vereinbarten Aufnahme- und Verwendungshonorars
und nur dann als erteilt, wenn eine ordnungsgemäße Herstellerbezeichnung
/ Namensnennung (Punkt 2.2 oben) erfolgt.
2.5 Im Fall einer Veröffentlichung ist dem Fotografen ein Belegexemplar
zuzusenden. Bei Veröffentlichung im Internet ist dem
Fotograf die Webadresse mitzuteilen.
2.6 Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung,
Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind innerhalb
von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
3. Eigentum an Bilddateien – Archivierung:
3.1 Das Eigentum an den Bilddateien steht dem Fotografen zu.
Ein Recht auf Übergabe digitaler Bilddateien besteht nur nach
ausdrücklich schriftlicher Vereinbarung und betrifft – sollte keine
abweichende Vereinbarung bestehen – nur eine Auswahl und
nicht sämtliche, vom Fotografen hergestellte Bilddateien.
Jedenfalls gilt die Nutzungsbewilligung nur im Umfang des
Punktes 2.1 als erteilt.
3.2 Eine Vervielfältigung oder Verbreitung von Lichtbildern in
Onlinedatenbanken, in elektronischen Archiven, im Internet oder
in Intranets, welche nicht nur für den internen Gebrauch des
Auftraggebers bestimmt sind, auf CD-Rom, oder ähnlichen
Datenträgern ist nur auf Grund einer besonderen Vereinbarung
zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet. Das
Recht auf eine Sicherheitskopie bleibt hiervon unberührt.
3.3 Der Fotograf wird die Aufnahme ohne Rechtspflicht für die
Dauer von einem Jahr archivieren. Im Fall des Verlusts oder der
Beschädigung stehen dem Vertragspartner keinerlei Ansprüche
zu.
4. Kennzeichnung:
4.1 Der Fotograf ist berechtigt, die Lichtbilder sowie die digitalen
Bilddateien in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise
(auch auf der Vorderseite) mit seiner Herstellerbezeichnung zu
versehen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, für die Integrität
der Herstellerbezeichnung zu sorgen und zwar insbesondere bei
erlaubter Weitergabe an Dritte (Drucker etc.). Erforderlichenfalls
ist die Herstellerbezeichnung anzubringen bzw. zu erneuern.
Dies gilt insbesonders auch für alle bei der Herstellung erstellten
Vervielfältigungsmittel bzw. bei der Anfertigung von Kopien
digitaler Bilddateien.
4.2 Der Vertragspartner ist verpflichtet, digitale Lichtbilder so zu
speichern, dass die Herstellerbezeichnung mit den Bildern elektronisch verknüpft bleibt, sodass sie bei jeder Art von Datenübertragung
erhalten bleibt und der Fotograf als Urheber der
Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
5. Nebenpflichten:
5.1 Für die Einholung allenfalls erforderlicher Werknutzungsbewilligungen
Dritter und die Zustimmung zur Abbildung von
Personen hat der Vertragspartner zu sorgen. Er hält den Fotografen
diesbezüglich schad- und klaglos, insbesondere hinsichtlich
von Ansprüchen aus dem Recht auf das eigene Bild gem. §
78 UrhG sowie hinsichtlich von Verwendungsansprüchen gem. §
1041 ABGB. Der Fotograf garantiert die Zustimmung von Berechtigten
nur im Fall ausdrücklicher schriftlicher Zusage für die
vertraglichen Verwendungszwecke (Punkt 2.1).
5.2 Sollte der Fotograf vom Vertragspartner mit der elektronischen
Bearbeitung fremder Lichtbilder beauftragt werden, so
versichert der Auftraggeber, dass er hiezu berechtigt ist und
stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf
eine Verletzung dieser Pflicht beruhen.
5.3 Der Vertragspartner verpflichtet sich, etwaige Aufnahmeobjekte
unverzüglich nach der Aufnahme wieder abzuholen. Werden
diese Objekte nach Aufforderung nicht spätestens nach
zwei Werktagen abgeholt, ist der Fotograf berechtigt, Lagerkosten
zu berechnen oder die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers
einzulagern.Transport- und Lagerkosten gehen hierbei
zu Lasten des Auftraggebers.
6. Verlust und Beschädigung:
6.1 Im Fall des Verlusts oder der Beschädigung von über Auftrag
hergestellten Aufnahmen (digitale Bilddateien) haftet der Fotograf
- aus welchem Rechtstitel immer - nur für Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf eigenes Verschulden und
dasjenige seiner Bediensteten beschränkt; für Dritte (Labors etc.)
haftet der Fotograf nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit bei
der Auswahl. Jede Haftung ist auf die Materialkosten und die
kostenlose Wiederholung der Aufnahmen (sofern und soweit
dies möglich ist) beschränkt. Weitere Ansprüche stehen dem
Auftraggeber nicht zu; der Fotograf haftet insbesondere nicht
für allfällige Reise- und Aufenthaltsspesen sowie für Drittkosten
(Modelle, Assistenten, Visagisten und sonstiges Aufnahmepersonal)
oder für entgangenen Gewinn, Folge- und immaterielle
Schäden. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit
sind ausgeschlossen.
6.2 Punkt 6.1 gilt entsprechend für den Fall des Verlusts oder der
Beschädigung übergebener Vorlagen (Filme, Layouts, Display-
Stücke, sonstige Vorlagen etc.) und übergebener Produkte und
Requisiten. Wertvollere Gegenstände sind vom Vertragspartner
zu versichern.
7. Vorzeitige Auflösung:
Der Fotograf ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung
aus wichtigen Gründen aufzulösen. Von einem wichtigen Grund
ist insbesondere dann auszugehen, wenn über das Vermögen
des Vertragspartners ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren
eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens
mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder
wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, bzw. berechtigte
Bedenken hinsichtlich der Bonität des Vertragspartners bestehen
und dieser nach Aufforderung des Fotografen weder Vorauszahlungen
noch eine taugliche Sicherheit leistet, bzw. wenn
die Ausführung der Leistung aus Gründen, welche vom Vertragspartner
zu vertreten sind, unmöglich oder trotz Setzung
einer 14tägigen Nachfrist weiters verzögert wird, bzw. der Vertragspartner
trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung
von 14 Tagen fortgesetzt gegen wesentliche Verpflichtungen
aus dem Vertrag, wie etwa der Zahlung eines fällig gestellten
Teilbetrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
8. Leistung und Gewährleistung:
8.1 Der Fotograf wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen.
Er kann den Auftrag auch - zur Gänze oder zum Teil - durch
Dritte ausführen lassen. Sofern der Vertragspartner keine schriftlichen
Anordnungen trifft, ist der Fotograf hinsichtlich der Art
der Durchführung des Auftrages frei. Dies gilt insbesonders für
die Bildgestaltung, die Auswahl der Fotomodelle, des Aufnahmeortes
und der angewendeten fotografischen Mittel. Abweichungen
von früheren Lieferungen stellen als solche keinen
Mangel dar.
8.2 Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen
des Vertragspartners zurückzuführen sind, wird nicht gehaftet (§
1168a ABGB). Jedenfalls haftet der Fotograf nur für Vorsatz und
grobe Fahrlässigkeit.
8.3 Der Vertragspartner trägt das Risiko für alle Umstände, die
nicht in der Person des Fotografen liegen, wie Wetterlage bei
Außenaufnahmen, rechtzeitige Bereitstellung von Produkten
und Requisiten, Ausfall von Modellen, Reisebehinderungen etc..
8.4 Sendungen reisen auf Kosten und Gefahr des Vertragspartners.
8.5 Für unerhebliche Mängel wird nicht gehaftet. Farbdifferenzen
bei Nachbestellung gelten nicht als erheblicher Mangel.
Punkt 6.1 gilt entsprechend.
8.6 Für feste Auftragstermine wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher
Vereinbarung gehaftet. Im Fall allfälliger Lieferverzögerungen
gilt 6.1 entsprechend.
8.7 Allfällige Nutzungsbewilligungen des Fotografen umfassen
nicht die öffentliche Aufführung von Tonwerken in jedweden
Medien.
9. Werklohn / Honorar:
9.1 Mangels ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung steht dem
Fotografen ein Werklohn (Honorar) nach seinen jeweils gültigen
Preislisten, sonst ein angemessenes Honorar, zu.
9.2 Das Honorar steht auch für Layout- oder Präsentationsaufnahmen
sowie dann zu, wenn eine Verwertung unterbleibt oder
von der Entscheidung Dritter abhängt. Auf das Aufnahmehonorar
werden in diesem Fall keine Preisreduktionen gewährt.
9.3 Alle Material- und sonstigen Kosten (Requisiten, Produkte,
Modelle, Reisekosten, Aufenthaltsspesen, Visagisten etc.), auch
wenn deren Beschaffung durch den Fotografen erfolgt, sind
gesondert zu bezahlen.
9.4 Im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Vertragspartner
gewünschte Änderungen gehen zu seinen Lasten.
9.5 Konzeptionelle Leistungen (Beratung, Layout, sonstige grafische
Leistungen etc.) sind im Aufnahmehonorar nicht enthalten. Dasselbe gilt für einen überdurchschnittlichen organisatorischen
Aufwand oder einen solchen Besprechungsaufwand.
9.6 Nimmt der Vertragspartner von der Durchführung des erteilten
Auftrages aus in seiner Sphäre liegenden Gründen Abstand,
steht dem Fotografen mangels anderer Vereinbarung das vereinbarte
Entgelt zu. Im Fall unbedingt erforderlicher Terminveränderungen
(z. B. aus Gründen der Wetterlage) ist ein dem
vergeblich erbrachten bzw. reservierten Zeitaufwand entsprechendes
Honorar und alle Nebenkosten zu bezahlen.
9.7 Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden
Bedingung der vollständigen Erfüllung sämtlicher
Honoraransprüche des Fotografen durch den Auftraggeber.
9.8 Eventuell eingeräumte Rabatte setzen eine fristgemäße
Zahlung voraus und verlieren bei Zahlungsverzug ihre Gültigkeit.
9.9 Das Netto-Honorar versteht sich zuzüglich Umsatzsteuer in
ihrer jeweiligen gesetzlichen Höhe.
9.10 Der Vertragspartner verzichtet auf die Möglichkeit der Aufrechnung.
Dies gilt jedoch nicht für den Fall der Zahlungsunfähigkeit
des Fotografen sowie für Gegenforderungen, die im
rechtlichen Zusammenhang mit den Forderungen des Fotografen
stehen, gerichtlich festgestellt oder vom Fotograf anerkannt
wurden.
10. Lizenzhonorar:
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
steht dem Fotografen im Fall der Erteilung einer Nutzungsbewilligung
ein Werknutzungsentgelt in vereinbarter oder angemessener
Höhe gesondert zu.
11. Zahlung:
11.1 Mangels anderer ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarungen
ist bei Auftragserteilung eine Akontozahlung in der Höhe
von 50% der voraussichtlichen Rechnungssumme zu leisten.
Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist,
ist das Resthonorar - falls es für den Vertragspartner bestimmbar
ist – nach Beendigung des Werkes, ansonsten nach Rechnungslegung
sofort zur Zahlung fällig. Die Rechnungen sind ohne
jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Im Überweisungsfall gilt die
Zahlung erst mit Verständigung des Fotografen vom Zahlungseingang
als erfolgt.
11.2 Wird ein vom Vertragspartner reservierter Termin nicht
wahrgenommen, so verbleibt dem Fotografen die geleistete
Anzahlung als Schadensersatz für die verbindliche Reservierung
des Termins.
11.3 Bei Stornierung des Fotoauftrages innerhalb von 10 Monaten
vor dem gebuchten Termin, verbleibt die geleistete Anzahlung
als Schadenersatz für die verbindliche Reservierung des Termins.
11.4 Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist der
Fotograf berechtigt, nach Lieferung jeder Einzelleistung Rechnung
zu legen.
11.5 Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist der Fotograf –
unbeschadet übersteigender Schadenersatzansprüche – berechtigt,
Verzugszinsen in der Höhe von 5 Prozent über dem Basiszinssatz
jährlich zu verrechnen.
11.6 Soweit gelieferte Bilder ins Eigentum des Vertragspartners
übergehen, geschieht dies erst mit vollständiger Bezahlung des
Aufnahmehonorars samt Nebenkosten. In der Geltendmachung
des Eigentumsvorbehalts liegt kein Rücktritt vom Vertrag, außer
dieser wird ausdrücklich erklärt, vor.
12. Datenschutz:
Der Vertragspartner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden,
dass der Fotograf die von ihm bekanntgegebenen Daten
(Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisungen,
Telefonnummer) für Zwecke der Vertragserfüllung
und Betreuung sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt
ermittelt, speichert und verarbeitet. Weiters ist
der Vertragspartner einverstanden, dass ihm elektronische Post
zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Die Daten
werden nicht an Dritte weitergegeben.
13. Verwendung von Bildnissen zu Werbezwecken des Fotografen:
Der Fotograf ist – sofern keine ausdrückliche gegenteilige
schriftliche Vereinbarung besteht – berechtigt von ihm hergestellte
Lichtbilder zur Bewerbung seiner Tätigkeit zu verwenden.
Der Vertragspartner erteilt zur Veröffentlichung zu Werbezwecken
des Fotografen seine ausdrückliche und unwiderrufliche
Zustimmung und verzichtet auf die Geltendmachung jedweder
Ansprüche, insbesondere aus dem Recht am eigenen Bild gem.
§ 78 UrhG sowie auf Verwendungsansprüche gem. § 1041 ABGB.
14. Schlussbestimmungen:
14.1 Für alle gegen einen Vertragspartner des Fotografen, der
im Inland seinen Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort
der Beschäftigung hat, erhobenen Klagen ist eines jener Gerichte
zuständig, in dessen Sprengel der Verbraucher seinen Wohnsitz,
gewöhnlichen Aufenthalt oder Ort der Beschäftigung hat.
Für Verbraucher, die im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keinen
Wohnsitz in Österreich haben, gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
14.2 Allfällige Regressforderung, die Vertragspartner oder Dritte
aus dem Titel der Produkthaftung im Sinne des PHG gegen den
Fotografen richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte
weist nach, dass der Fehler in der Sphäre des
Fotografen verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet
wurde. Im Übrigen ist österreichisches materielles Recht
anzuwenden. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen.
Die Vertragssprache ist deutsch. Liegen die Voraussetzungen
des Artikels 5 Abs. 2 des Europäischen Schuldvertragsübereinkommens
(EVÜ), nicht aber ein Fall des Artikels 5
Abs. 4 in Verbindung in Abs. 5 EVÜ vor, so führt die Rechtswahl
nicht dazu, dass dem Vertragspartner der durch die zwingenden
Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem er seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hat, gewährte Schutz entzogen wird.
14.3 Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
14.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für von
Fotografen auftragsgemäß hergestellte Filmwerke oder Laufbilder
sinngemäß, und zwar unabhängig von dem angewendeten
Verfahren und der angewendeten Technik (Film, Video, etc.).